Rechtsprechung
   BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7457
BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04 (https://dejure.org/2004,7457)
BayObLG, Entscheidung vom 08.04.2004 - 2Z BR 72/04 (https://dejure.org/2004,7457)
BayObLG, Entscheidung vom 08. April 2004 - 2Z BR 72/04 (https://dejure.org/2004,7457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 1; ; WEG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 22 Abs. 2 § 29 Abs. 1; WEG § 45 Abs. 1
    Keine Widereinsetzung bei formwidriger Beschwerde trotz gerichtlichen Hinweises

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Wiedereinsetzung bei Verletzung der Formvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde; Bekanntmachung durch Zustellung der gerichtlichen Verfügung ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Belehrungsmangel als Ursache für die Fristversäumung; Auswärts wohnhafter Beteiligter; Erklärung zu Protokoll der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1531
  • NZM 2004, 556
  • FGPrax 2004, 256
  • BayObLGZ 2004, 98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04
    Denn die Frist läuft auch dann, wenn die an sich erforderliche Belehrung unterblieben ist (BGHZ 150, 390).

    Wegen Versäumung der Beschwerdefrist kommt eine - gegebenenfalls auch ohne ausdrücklichen Antrag zu bewilligende - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 22 Abs. 2 Satz 1 FGG in Betracht, wenn der Belehrungsmangel im Einzelfall für das Versäumen der Rechtsmittelfrist ursächlich geworden ist (BGHZ 150, 390; siehe auch Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 22 Rn. 69).

    a) Das Landgericht hat die Antragstellerin nach Eingang ihres formunwirksamen Rechtsmittels ausreichend schriftlich belehrt, nämlich über das Rechtsmittel selbst, über einzuhaltende Form- und Fristerfordernisse sowie über die Gerichte, bei denen das Rechtsmittel einzulegen ist (vgl. BGHZ 150, 390; auch Demharter NZM 2002, 673/675).

  • BGH, 19.09.2001 - XII ZB 31/01

    Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde durch einen inhaftierten oder

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04
    Der Gesetzgeber darf Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtssuchenden einschränkend auswirken (BVerfGE 88, 118/123 f.; BGH FGPrax 2002, 20/22).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein gegebenes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (BVerfGE 96, 27/39; BGH FGPrax 2002, 20/22).

    Selbst eine in Haft befindliche Person kann nicht verlangen, die weitere Beschwerde bei dem Amtsgericht des Anstaltsorts zu Protokoll zu erklären (BGH FGPrax 2002, 20).

  • KG, 15.07.2002 - 24 W 54/02

    Mangelnde Kausalität der fehlenden Rechtsmittelbelehrung bei Hinweis des

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04
    Auch für einen nicht am Sitz des Gerichts erster Instanz, des Landgerichts oder des Oberlandesgerichts (Bayerischen Obersten Landesgerichts) wohnhaften, nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten, der trotz Hinweises auf die Formvorschriften für die sofortige weitere Beschwerde weder die Unterschrift eines Rechtsanwalts einholt noch die Rechtsantragsstelle aufsucht, kommt die Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist nicht in Betracht (Anschluss an KG FGPrax 2002, 245 f.).

    Darüber brauchte jedoch nicht belehrt zu werden (vgl. Demharter NZM 2002, 673/675; siehe auch KG FGPrax 2002, 245/246).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04
    Das Rechtsmittelgericht darf ein gegebenes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (BVerfGE 96, 27/39; BGH FGPrax 2002, 20/22).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04
    Der Gesetzgeber darf Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtssuchenden einschränkend auswirken (BVerfGE 88, 118/123 f.; BGH FGPrax 2002, 20/22).
  • OLG Köln, 08.06.1994 - 2 Wx 5/94

    Begründung der weiteren Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04
    Dessen ungeachtet hat die Antragstellerin mit ihren Schreiben vom 10., 15. und 17.3.2004 den formellen Mangel nicht behoben und auch nicht beheben können, weil die sofortige weitere Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eine bloße Bezugnahme auf eine auf dem Postweg eingereichte oder persönlich vorgelegte Privatschrift nicht erlaubt (BayObLG Rpfleger 1995, 342; OLG Köln Rpfleger 1994, 495).
  • BayObLG, 10.02.1995 - 2Z BR 104/94

    Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen formunwirksamer Beschwerde durch

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 72/04
    Dessen ungeachtet hat die Antragstellerin mit ihren Schreiben vom 10., 15. und 17.3.2004 den formellen Mangel nicht behoben und auch nicht beheben können, weil die sofortige weitere Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eine bloße Bezugnahme auf eine auf dem Postweg eingereichte oder persönlich vorgelegte Privatschrift nicht erlaubt (BayObLG Rpfleger 1995, 342; OLG Köln Rpfleger 1994, 495).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht